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Was bringt der Energieausweis für Gebäude?Von Martin Dehli Kurzfassung Die Energieeffizienz von Gebäuden muss durch einen Energieausweis (Energiepass) nachgewiesen werden. Dies betrifft nicht nur Wohngebäude, sondern auch andere Gebäudetypen; dabei werden nicht nur wie schon bisher seit 1995 Neubauten, sondern auch bestehende Gebäude erfasst. Die Pflicht zum Energieausweis ergibt sich aus der Umsetzung der Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht. Bei der Erstellung von Energieausweisen kann grundsätzlich nach zwei Verfahren vorgegangen werden:
Die Pflicht zum Energieausweis für Bestandsgebäude ist in der – 2007 novellierten – Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert: Seit 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1.11.1977 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben. Für diese besteht ebenso Wahlfreiheit wie für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden. Die Energieeffizienz von Gebäuden spielt auf dem Immobilienmarkt eine größere Rolle als bisher. Der Energieausweis für bestehende Gebäude, den Verkäufer oder Vermieter den Kauf- und Mietinteressenten vorzeigen müssen, soll hierzu beitragen. Der Energieausweis gibt mit einem Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Energiekennwert ist eine Angabe in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2 a)). Z. B. kann für ein bestehendes älteres Mehrfamilienhaus angegeben werden: Endenergiebedarf: Heizung 210 kWh/(m2 a), Warmwasser: 23 kWh/(m2 a), Kennwert (Gesamtwert 233 kWh/m2 a). Dem Energiekennwert wird eine Bewertung in Form eines waagerechten Bandtachos zugeordnet: dabei sind niedrige Werte grün, mittlere Werte gelb und hohe Werte rot dargestellt; der Energiekennwert wird auf dem farbigen „Bandtacho“ durch einen Pfeil angegeben. Weitere Informationen können Sie der Langfassung entnehmen. Ein kostenfreies Programm zur Darstellung und zum Ausdruck von PDF-Dateien und zusätzlichem Browser Plug-In zur On-Line-Darstellung in Ihrem Browser erhalten Sie zum Beispiel unter folgenden Adressen:
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