Die Bundesregierung schließt Krankheitsrisiko durch Betrieb kerntechnischer Anlagen aus.
Die Bundesregierung hält die von kerntechnischen Anlagen ausgehenden Strahlenbelastungen für derart gering, daß davon keine Beiträge zur Entstehung von Krankheiten ausgingen. Die Werte entsprächen einem Hundertsel bis einem einem Tausendstel der natürlichen Strahlenexposition.
Die Bundesregierung widerspricht damit in einer Kleinen Anfrage der PDS aufgegriffenen Behauptungen des Münchner Umweltinstituts, in der Nähe kerntechnischer Anlagen käme es zu erhöhtem Auftreten von Krebserkrankungen bei Kindern unter 15 Jahren. In ihrer Einschätzung folgt die Bundesregierung den Forschungsergebnissen des Kinderkrebsregisters in Mainz.
(Quelle: Bundestagsdrucksache 14/6818 zu beziehen über www.bundestag.de)
Stellungnahme des Deutschen Kinderkrebsregisters
Immer wieder werden in verschiedenen Zeitungen Untersuchungsergebnisse des Herrn Dr. Körblein veröffentlicht, bei denen er sich auf Daten des Deutschen Kinderkrebsregisters (Institut für Medizinische Statistik, IMSD) bezieht. Nach seinen [Körbleins] Aussagen zeigen diese Daten statistisch auffällige Ergebnisse, die einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen im Kindesalter und kerntechnischen Anlagen angeblich belegen. Die Stellungnahme des Kinderkrebsregisters zeigt, warum diese Schlussfolgerungen nicht gezogen werden dürfen, und wo die Problematik bei dem von Herrn Dr. Körblein gewählten Vorgehen liegt.
Diese Antwort entstand auf eine Frage eines Lesers im November 2001. Eine Langfassung ist nicht geplant.
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