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Ist die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ein Vertragsbruch?Von Dr. Eike Roth Antwort
Die Frage möchte ich unter drei Gesichtspunkten beantworten:
Formal/juristisch ist die Antwort leicht: Eindeutig nein. Wer einen Vertrag ausgehandelt hat, darf ihn auch später auf dem Verhandlungsweg wieder ändern, wenn der Vertragspartner dem zustimmt. Dies hat die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung der jetzigen Koalitionsparteien im Wahlkampf getan. Es sollte dabei nicht übersehen werden, dass der Vertrag von 2000 zwar geändert, aber nicht aufgehoben wurde. Während vorher Betriebsgenehmigungen unbefristet waren, ist es bei der Begrenzung auf bestimmte Stromerzeugungsmengen geblieben, die lediglich erhöht wurden. Auch das Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke zur Stromerzeugung bleibt bestehen. Auch handelsrechtlich ist die Lage klar: Die Konzerne waren ihren Aktionären gegenüber sogar verpflichtet, die Chance einer Abänderung der früheren Vereinbarung mit der damaligen rot/grünen Bundesregierung wahrzunehmen. Allerdings hatten Sie dabei abzuwägen, ob angesichts der von der Bundesregierung geforderten Gegenleistungen in Form einer Brennelementesteuer und der Bildung eines Fonds zur Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energien noch ein ausreichender Vorteil für ihre Aktionäre übrig bleibt. Da die Zusagen der Unternehmen jetzt fällig werden, in der Zukunft aber durchaus die Gefahr besteht, dass eine andere Regierungskoalition die Laufzeiten wieder verkürzen möchte, war diese Abwägung nicht einfach. Zur Antwort aus ethisch/moralischer Sicht müssen wir kurz zurückblenden: 1973 und 1979 gab es die großen Ölpreiskrisen. Die Abhängigkeit unserer Wirtschaft vom Erdöl, die Endlichkeit der Vorräte und ihre Konzentration in politisch instabilen Ländern wurden allen schlagartig bewusst. Die Energieprogramme der damals von SPD und FDP gebildeten Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt sahen deshalb einen Ausbau der Kernenergie auf bis zu 50.000 MWe vor [Zum Vergleich: derzeit werden in Deutschland rund 21.00 MWe betrieben.] , durchaus mit Zustimmung der betroffenen Unternehmen, die nicht zuletzt aufgrund der unbefristeten Betriebsgenehmigungen hoffen konnten, dass sich ihre hohen Investitionen in eine noch sehr neue Technik langfristig rentieren würden. Politische Risiken waren damals trotz wachsender öffentlicher Kontroversen nicht in Sicht, da alle im Bundestag vertretenen Parteien für die Kernkraft eintraten. Bis 1998 hatte sich die Politik gewendet. Mit dem Druckmittel des so genannten „ausstiegsorientierten Gesetzesvollzuges“ nötigte die neu ins Amt gekommene rot/grüne Bundesregierung den Betreibern einen Vertrag ab, der unter anderem die Betriebsgenehmigungen der Kernkraftwerke auf im Mittel 32 Jahre begrenzte und die Endlager-Erkundung in Gorleben „zur Klärung von Grundsatzfragen“ für mindestens 3 bis maximal 10 Jahre unterbrach. Auf der Basis dieses Vertrages wurde dann die Befristung der Genehmigung auch im Atomgesetz verankert, übrigens ohne Zustimmung des Bundesrates. Im weiteren Verlauf haben sich beide Seiten an ihre vertraglich übernommenen Verpflichtungen bezüglich der Kernkraftwerke gehalten, Ihre Zusagen zum weiteren Vorgehen in Gorleben hat die rot/grüne Koalition aber nicht eingehalten. Die Untersuchungen auf Eignung als Endlagerstandort wurden entgegen der Vereinbarung nicht wieder aufgenommen, den Betreibern von Kernkraftwerken wurde weiterhin die Möglichkeit verweigert, den Nachweis der Eignung zu erbringen. Bis 2010 hat sich die Politik dann erneut geändert. CDU/CSU und FDP hatten sich im Wahlkampf eindeutig für eine Laufzeitverlängerung ausgesprochen. Nach dem Wahlsieg hatten sie dazu eine eindeutige demokratische Legitimation. Die dann in einem mühsamen Verhandlungsprozess abgeschlossene neue Vereinbarung gibt den Betreibern zwar nicht die unbefristeten Genehmigungen wieder zurück, die einen Betrieb bis zum wirtschaftlichen Lebensende gestatten würden, aber sie verlängert die Betriebszeiten immerhin wenigstens um durchschnittlich 12 Jahre, wenn auch zu einem hohen Preis. Diese neue Vereinbarung ist mittlerweile auch in ein Gesetz eingeflossen und auch die Eignungserkundung von Gorleben wurde zwischenzeitlich wieder aufgenommen, um auch diesbezüglich Klarheit zu bekommen. In Ergänzung zu diesem historischen Ablauf sprechen aus ethisch/moralischer Sicht insbesondere drei Gründe für die Laufzeitverlängerung, die natürlich gegen die Inkaufnahme der Risiken aus dem längeren Betrieb der Anlagen und der Erzeugung größerer Mengen radioaktiver Abfälle abgewogen werden müssen:
Da die deutschen Kernkraftwerke – wie gesagt – einen sehr hohen Sicherheitsstand aufweisen und die Endlagerung ohnehin gelöst werden muss, überwiegen die Vorteile einer Laufzeitverlängerung bei weitem. Die gestellte Frage nach einem Vertragsbruch ist daher unter allen untersuchten Gesichtspunkten klar zu verneinen. Formal/juristisch und speziell handelsrechtlich ist das Vorgehen einwandfrei und unter moralisch/ethischen Gesichtspunkten ist die Laufzeitverlängerung meines Erachtens klar zu begrüßen. Höchstens die vereinbarten Abgaben könnten sich als zu hoch herausstellen, aber das wird erst die weitere Entwicklung zeigen. Siehe auch Zum Thema Laufzeitverlägerung
Zum Thema Energie-Konzept der Bundesregierung
Zum Thema Energiekosten und -preise
Zum Thema Grundlaststrom
Sonstige Themen
Diese Antwort entstand auf die Fragen div. Leser im Herbst 2010 und wurde am 16. November 2010 veröffentlicht. Hier können Sie gratis unseren Newsletter bestellen und sich über neue Antworten auf unserer Webseite informieren lassen. |