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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Beispielrechung beruht auf einer durchschnittlichen WEA-Leistung [Windenergieanlagen-Leistung, die Red.] von 1 MW [Megawatt] und 1.800 Volllaststunden/a [a = Jahr, die Red.]. Die angestrebte Installation mehrerer hundert MW WEA-Leistung in Offshore-Windparks mit sehr viel höheren Volllaststunden/a bezeichnen Sie als "Blütenträume, die im Grundsatz nichts ändern". Diese Einschätzung ist schlichtweg haarsträubend. Wenn Sie eine seriöse Berechung der jährlichen Strommengen durch Windenergie-Nutzung durchführen wollen, dürfen Ihre verwendeten Einflussgrößen nicht derart stark von den realistischen zukünftigen Einflussgrößen abweichen.
Sie behaupten außerdem, dass nur 10 % der installierten WEA-Leistung zur Deckung der nachgefragten Leistung bereitstehen, dabei dürfte dieser Wert durch verbesserte Prognosetools und zunehmende Durchmischungseffekte bei weiterem Ausbau der Windkraft-Nutzung tatsächlich deutlich höher liegen.
Die folgende Aussage: "Je mehr Windkraftanlagen betrieben werden, desto mehr konventionelle Kraftwerke müssen vorhanden sein." suggeriert, dass bei zunehmender Windkraftnutzung weitere konventionelle Kraftwerke errichtet werden müßten. Dabei reicht die Kapazität der vorhandenen konventionellen Kraftwerke ja bei weitem aus, die benötigte Regelleistung und Leistungsreserve zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zu Ihrer Aussage liegt die freie Reservekapazität ja sogar im zweistelligen GW-Bereich [Gigawatt, die Red.], so dass es in Zukunft trotz des verstärkten Ausbaus der Windenergienutzung zu einem deutlichen Kraftwerksrückbau im konventionellen Bereich kommen kann und wird.
Im übrigen ist die von ihnen angesprochene Wirkungsgradverschlechterung im Teillastbereich und durch häufiges An- und Abfahren der (konventionellen) Regelkraftwerke ja abhängig von der Art des eingesetzten Kraftwerktyps und damit durchaus variabel. Dass sich beispielsweise Braunkohle- und Kernkraftwerke nicht zur Bereitstellung von Regelleistung eignen, moderne Gaskraftwerke dagegen technisch, ökonomisch und ökologisch durchaus geeignet sind, hätte in diesem Zusammenhang erwähnt werden müssen.
Am Schluß ihrer Darstellung merken Sie folgendes an: "Für das Landschaftsbild wäre nichts gewonnen, wenn die 50 - 60 m hohen Masten der Hochspannungsleitungen durch etwa die gleiche Anzahl von Masten für Windkraftanlagen mit bis zu 100 m Höhe ersetzt werden könnten. Das Auge würde aber zusätzlich durch die Drehbewegungen der Rotorflügel gestört, die dann praktisch in Norddeutschland überall, aber auch auf den Höhen und an den Hängen vieler Mittelgebirge zu sehen wären". Hierbei übersehen Sie offenbar, dass auch die Masten der Hochspannungsleitungen nicht beliebig in der Landschaft herumstehen, sondern dass diese die Hochspannungsleitungen tragen und damit ein optisch sehr gut (bzw. häßlich) wahrnehmbares Bild darstellen. Ob sich Windkraftanlagen mit ihren (teilweise) drehenden Rotorblättern (demnächst zum großen Teil offshore in der AWZ der Nord- und Ostsee aufgestellt) oder Trassen aus Hochspannungsmasten mit ihren Freileitungen in den Auswirkung auf das ästhetische Empfinden des Landschaftsbildes überhaupt unterscheiden, müßte zunächst einmal untersucht werden, bevor Sie diese Behauptung aufstellen. Bei Gleichheit der ästhetischen Beeinträchtigung würden durch Windenergienutzung zumindest noch die sonstigen externen Kosten der konventionellen Stromerzeugung eingespart werden. Auch hierauf hätte in diesem Zusammenhang hingewiesen werden müssen. Im übrigen hat das Land Schleswig-Holstein festgelegt dass 1 % der Landesfläche zur Windkraftnutzung zur Verfügung stehen sollen. Von "überall zu sehen" könnte also in diesem Bundesland keine Rede sein. Im Gegensatz dazu sind die Hochspannungstrassen tatsächlich "überall" im Bundesgebiet zu finden.
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