Die Grundversorgung mit Strom in Deutschland

Die Stromversorgung in Deutschland ist Sache der Bundesländer. Meistens wird die Grundversorgung mit Strom durch das jeweilige Wirtschaftsministerium geregelt. Dabei wird der Grundversorger für einen Zeitraum von 3 Jahren benannt.

Die Behörden geben den Namen des jeweils aktuellen Grundversorgers auch im Internet an. Diese Vorgehensweise gilt bereits seit dem 1.7.2006. Grundversorger ist derjenige Energielieferant, der innerhalb eines bestimmten Einzugsgebietes die meisten Haushalte mit Energie in Form von Strom beliefert.

Die Kenntnis der Stromgrundversorgung ist insbesondere bei einem Umzug von Wichtigkeit. Denn sobald an der neuen Adresse Strom verbraucht wird, und sei es auch nur durch das Aufladen eines Handys oder durch das Betätigen eines Lichtschalters, kommt ein sogenannter Grundversorgungsvertrag für Strom zustande.

Von Gesetzes wegen besteht für Stromkunden Mitteilungspflicht, es muss also der jeweilige Grundversorger kontaktiert werden, um die Inanspruchnahme von elektrischem Strom mitzuteilen. Eine kurze Text-Nachricht per E-Mail an den Grundversorger ist hierfür in den meisten Fällen bereits völlig ausreichend, um diese Pflicht zu erfüllen.

Die gesetzliche Grundlage hierzu ist die sogenannte Stromgrundversorgungsverordnung. Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen dazu können sich von Bundesland zu Bundesland jedoch unterscheiden, sind jedoch jederzeit bei den zuständigen Behörden oder Stromlieferanten einsehbar.

Der Grundversorgungsvertrag kommt zunächst automatisch zustande

Die Preise der Grundversorgung mit Strom setzen sich aus unterschiedlichen Parametern zusammen. Dieser Tarif wird auch oft als Allgemeiner Tarif, Basistarif oder Grundversorgungstarif bezeichnet. Die Berechnung erfolgt anhand eines festen Grundpreises sowie eines jeweils verbrauchsabhängigen Arbeitspreises, also des ungefähren Stromverbrauchs in Kilowattstunden.

Weitere Kosten und Gebühren können regional noch hinzu kommen und auch in der Höhe unterschiedlich ausfallen. Sie haben natürlich nicht die Pflicht, sich vom Grundversorger mit Strom versorgen zu lassen, wenn Sie das nicht auf Dauer möchten. In diesem Fall können Sie den Energieliefervertrag mit dem Grundversorger innerhalb einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Ein Grundversorgungsvertrag mit Strom kommt automatisch zustande, deshalb sind Verbraucher auch nicht, wie ansonsten bei Stromlieferverträgen üblich, 12 oder mehr Monate daran gebunden. Sie können natürlich auch bereits vor einem Umzug in eine andere Wohnung dafür sorgen, nicht vom jeweils geltenden Grundversorger mit Strom beliefert zu werden.

Eine unabhängige Verbraucherberatung über die Möglichkeiten der Stromlieferung am neuen Wohnort ist unbedingt zu empfehlen. Diese kann persönlich aber in den allermeisten Fällen auch telefonisch erfolgen.

Auch die Ersatzversorgung mit Strom ist gesetzlich geregelt

Stromkunden kann es passieren, dass ein bestimmter Anbieter von Strom das Netz nicht mehr nutzen kann und das aus den verschiedensten Gründen. In der Folge kann es also zu Verzögerungen beim Wechsel des Stromanbieters kommen.

In diesen Fällen erfolgt die Stromlieferung über die sogenannte Ersatzversorgung. Diese sorgt für eine auch in diesen Übergangszeiten ununterbrochene Stromversorgung, sodass also keine Stromausfälle befürchtet werden müssen.

Ein besonderer Stromvertrag ist für die Ersatzversorgung nicht erforderlich. Die Lieferkosten für die Ersatzversorgung mit Strom dürfen diejenigen der Grundversorgung nicht überschreiten. Sobald der Zeitpunkt der Ersatzversorgung bekannt ist, sollte der Stromzähler rechtzeitig abgelesen und das Ergebnis dem Netzbetreiber auch mitgeteilt werden.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Ersatzversorgung mit Strom maximal 3 Monate andauern darf. Während dieser Zeit gibt es für Verbraucher allerdings keine Kündigungsfrist. Die Ersatzversorgung kann also jederzeit auch ohne Angabe von Gründen durch den Verbraucher beendet werden.

Gleich nachdem die Ersatzversorgung begonnen hat ist es für Sie sinnvoll, auf die Suche nach einem neuen Stromanbieter zu gehen. Somit wird die Lieferung mit Strom auch nach der Ersatzversorgung garantiert.

Es hängt dabei wiederum von verschiedenen Parametern vor allem aber von dem Kilowatt-Verbrauch eines Stromkunden ab, welche alternativen Anbieter dabei infrage kommen. Denn schließlich sollten Sie als Stromkunde daran interessiert sein, ihre Stromkosten so niedrig wie möglich zu halten.

Titelbild © Shawn Hempel – 123rf.com

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