Probleme beim Stromanbieterwechsel

Viel zu viele Verbraucher sind Kunden ihres regionalen Grundversorgers, bei dem sie in der Regel den teuersten Stromtarif bezahlen. Der Hintergrund: Sie scheuen den Stromanbieterwechsel wegen möglicher Probleme. Doch die Befürchtungen in dieser Hinsicht sind unbegründet: Der Wechsel verläuft viel reibungsloser, als es sich die meisten Menschen vorstellen.

Kann es beim Wechsel des Stromanbieters zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommen?

Ausdrücklich: Nein, das ist unmöglich! Diese Bedenken haben zwar sehr viele Stromkunden, doch sie sind vollkommen unbegründet. Ein Stromausfall ist komplett ausgeschlossen. Der Strom wird vom Grundversorger, der meistens das örtliche Stadtwerk ist, zum Endverbraucher durchgeleitet. Dieser Grundversorger muss gleich wegen zweier gesetzlicher Vorgaben dafür sorgen, dass es keinen Stromausfall geben kann:

  • Grundversorgungsverordnung
  • Energiewirtschaftsgesetz

Dem Grundversorger gehören auch die Leitungen und in der Regel die Stromzähler. Es kann natürlich bei einem Stromanbieterwechsel zu Lieferverzögerungen kommen, wenn der neue Versorger Sie nach Ihrer Kündigung des alten Vertrages nicht schnell genug als Kunde führt. Das ist zwar selten und kommt eigentlich nur vor, wenn Sie den alten Vertrag vorfristig – vor Inkrafttreten des neuen Vertrages – gekündigt haben.

Auch bei einem Umzug könnte Sie der neue Versorger nicht schnell genug als Kunde aufnahmen. Doch in diesem Fall erhalten Sie automatisch vom Grundversorger Ihren Strom. Der einzige Wermutstropfen wäre, dass Sie in so einem Fall vorübergehend einen etwas höheren Stromtarif zahlen, nämlich den des Grundversorgers.

Die Befürchtung, einmal ganz ohne Strom dazustehen, wird auch durch Berichte von Menschen genährt, denen das wirklich schon passiert ist. Doch diese Personen haben offenkundig ihre Stromrechnung trotz vieler Mahnungen über längere Zeit nicht bezahlt – ob sie es nun zugeben oder nicht.

Ein weiterer Grund für Stromausfälle kann eine technische Störung sein, etwa ein Fehler im Trafohaus oder im Umspannwerk. Wenn es solche Stromausfälle gibt, sind davon auch immer Menschen betroffen, die einige Tage zuvor ihren Stromanbieter gewechselt haben.

Diese Personen bringen intuitiv beide Ereignisse in einen kausalen Zusammenhang, den es aber nicht gibt – ihre Nachbarn waren nämlich ohne Stromanbieterwechsel genauso betroffen. Doch die Kausalität kursiert dann im Netz: „Ich habe meinen Stromanbieter gewechselt. Einige Tage später hatten wir dann einen Stromausfall!“ – Lassen Sie sich davon nicht irritieren. Es gibt diesen Zusammenhang nicht.

Ihr neuer Stromversorger kann keinen Strom liefern

Auch in diesem Fall würde Sie der Grundversorger beliefern. Dass Stromversorger nicht liefern können, kommt sehr selten vor. Einzelne Fälle dieser Art, die auf einer Insolvenz des Unternehmens beruhen, gehen stets spektakulär durch die Medien, doch wenn wir uns erinnern, hören wir wirklich nur äußerst selten davon.

Ärgerlich ist das für diejenigen Kunden, die an den Versorger Vorkasse geleistet haben und dieses Geld in der Regel nicht mehr zurückbekommen. Vor solchen Verträgen mit Vorkasse warnen inzwischen viele Verbraucherschützer.

Wenn Sie so eine Zahlung nicht geleistet haben, suchen Sie sich beim beschriebenen Szenario einfach einen anderen günstigen Versorger und haben keinen weiteren Schaden. Bis Sie diesen gefunden haben, was online eigentlich nur ein paar Minuten dauert, bleiben Sie Kunde des Grundversorgers. Der Neuabschluss eines Vertrages dauert nur einige Tage, der nächste Lieferbeginn dürfte in vier bis sechs Wochen liegen.

An den alten Vertrag sind Sie bei Nichtlieferung nämlich nicht mehr gebunden. Sollte Ihr neuer Versorger nicht schnell genug liefern können oder wollen, dürfen Sie ihm eine Frist bis zum Lieferbeginn setzen. Sollte diese ohne pünktliche Belieferung ablaufen, behalten Sie sich ein Sonderkündigungsrecht vor – und suchen sich den nächsten Versorger.

Der vorherige Stromanbieter akzeptiert Ihre Kündigung nicht

Dass er sie gar nicht akzeptiert, ist nicht möglich – Sie können den Liefervertrag natürlich kündigen. Doch Sie haben bei Ihrem bestehenden Vertrag natürlich eine Kündigungsfrist, an die Sie sich halten müssen. Eine Ausnahme ist Ihr Umzug: Sie haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Anbieter die Region, in die Sie ziehen, nicht beliefert.

Ansonsten müssen Sie sich an die Kündigungsfrist halten, wenn Ihr Vertragspartner seine Verpflichtungen erfüllt. Kündigungsfristen hängen auch von Ihrem Stromtarif ab: Wenn Sie aus Sondertarifen wechseln, müssen Sie dabei auf die Kündigungsfristen und die Mindestvertragslaufzeit achten. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig: Sie müssen Ihren Vertrag gründlich studieren, um die Kündigungsfrist herauszufinden.

Sollten Sie Kunde Ihres Grundversorgers sein, haben Sie Glück: Hier beträgt die Kündigungsfrist stets zwei Wochen. Informieren Sie sich über Ihre Kündigungsfrist, suchen Sie sich einen neuen, günstigeren Anbieter, informieren Sie sich bei diesem über den möglichen Lieferbeginn und schließen Sie dann den Vertrag so ab, dass die Neubelieferung relativ nahtlos mit dem Ende Ihres alten Vertrages zusammenpasst.

Der Grund, weshalb einige Kunden von einem vermeintlichen Nichtakzeptieren ihrer Kündigung sprechen, ist allerdings viel häufiger ein Kommunikationsfehler. Die meisten Menschen verlassen sich auf die Kündigung ihres alten Vertrages durch den neuen Anbieter, der das regelmäßig anbietet. Das klappt in aller Regel auch sehr gut.

Doch zwischen Ihrem alten und neuen Vertragspartner kann es natürlich zu einer Panne bei der Kommunikation kommen. Auch sollten Sie klarstellen, ob Sie oder der neue Vertragspartner den Vertrag kündigen. Doppelt hält nämlich in diesem Fall nicht besser, sondern schlechter.

Es steht Ihnen frei, Ihren alten Vertrag selbst zu kündigen – natürlich per Einschreiben/Rückschein. Sollten Sie dem neuen Anbieter stark vertrauen, dann lassen Sie ihn das erledigen, aber fahren Sie nicht doppelgleisig.

Wer stellt nach dem Wechsel Ihre nächste Stromrechnung?

Nach vollzogenem Stromwechsel erhalten Sie die nächste Stromrechnung von Ihrem neuen Anbieter. Der vorherige Versorger stellt allerdings parallel eine Schlussrechnung. Sollten Sie aus den oben genannten Gründen kurzzeitig Kunde Ihres Grundversorgers gewesen sein, erhalten Sie auch von diesem eine Rechnung.

Erschrecken Sie nicht: Sie zahlen keinesfalls zu viel. Die einzigen Mehrkosten, die auf Sie zukommen könnten, entstehen durch den teureren Grundversorgungstarif, wenn Sie diesen für einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen mussten.

Wohin können Sie sich bei tatsächlichen Problemen mit einem Stromanbieter wenden?

An die seit 2011 bestehende Schlichtungsstelle Energie e.V..

Titelbild © nixite – Panthermedia.net

Schreibe einen Kommentar