Ist Ihr Stromabschlag zu hoch?

Wenn Ihr Stromabschlag zu hoch ist, müssen Sie das nicht widerspruchslos hinnehmen. Es gibt bestimmte Maßnahmen, die Sie in diesem Fall ergreifen können. Wichtig ist hierfür Ihre Kenntnis über die Ermittlung des Stromabschlages und über dessen Vorteile und Zielrichtungen.

Was ist der Stromabschlag?

Es handelt sich allgemein um eine Teilzahlung Ihrer Stromkosten. Solche Abschlagszahlungen verlangen praktisch alle Anbieter. Die juristischen Grundlagen sind der § 632a BGB (Rechtmäßigkeit und Gestaltung von Abschlagszahlungen), der § 13 der StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung, Berechnungsgrundlagen für den Stromabschlag) sowie der Vorbehalt der Endabrechnung: Erst wenn Ihre Jahreskosten mit der einmal jährlich stattfindenden Ablesung Ihres Zählers ermittelt werden konnten, steht fest, ob Sie eher zu viel oder eher zu wenig an Abschlag gezahlt haben.

Bei einer Überzahlung erhalten Sie etwas Geld vom Anbieter zurück, bei einer Minderzahlung müssen Sie etwas nachzahlen. Nach der Jahresendabrechnung wird Ihr Abschlag für das kommende Jahr festgelegt. Der Stromabschlag hat drei Ziele:

  1. Sie beteiligen sich damit an der Vorfinanzierung der Leistungen Ihres Stromversorgers.
  2. Der Versorger schützt sich vor dem Risiko, dass Sie seine Forderungen am Ende nicht oder nur teilweise begleichen.
  3. Sie selbst werden vor einer sehr hohen einmaligen Jahresrechnung geschützt.

Wie kann ein Stromabschlag zu hoch ausfallen?

Der Stromabschlag muss auf handfesten Annahmen basieren. Bei neuen Stromkunden ist das ein Schätzwert. Dieser basiert auf verschiedenen Faktoren:

  • Personenzahl im Haushalt
  • Zahl der Räume
  • Quadratmeterzahl der Wohnung
  • statistische Werte zum durchschnittlichen Verbrauchsverhalten
  • möglicherweise Angaben des Kunden zu seinem bisherigen Verbrauch in der letzten Wohnung

Bei Bestandskunden erfolgt eine jährliche Anpassung des Stromabschlags aufgrund des Verbrauchs im Vorjahr. Bei beiden Berechnungen kann es nun zu Fehlern oder Fehlanpassungen kommen. Die Schätzung für Neukunden ist sicher schwierig, vor allem dann, wenn der Neukunde in einer gänzlich anderen Wohnung als bisher lebt.

Neu-Singles sind nach der Trennung vom letzten Partner (der Partnerin) regelmäßig davon betroffen, wenn sie in eine kleinere Wohnung ziehen, umgekehrt Paare, die zusammenziehen, jedoch auch Familien, deren erwachsene Kinder ausziehen, oder sehr junge Familien, die sich wegen eines Kindes eine neue Wohnung suchen.

Bei Bestandskunden wiederum entstehen Anpassungsfehler, weil der Anbieter bei einem erhöhten Verbrauch im Vorjahr die Neuanpassung gern zu seinen Gunsten sehr großzügig vornimmt – mithin deutlicher nach oben, als dies wahrscheinlich nötig wäre. Er sichert sich damit für das kommende Jahr eine bessere Liquidität. Sollte er beispielsweise eine Million Haushalte beliefern und nur pro Haushalt den Monatsabschlag um einen Euro erhöhen, würde er 12 Millionen Euro pro Jahr mehr einnehmen.

Schließlich gibt es noch Spezialfälle einer Fehlanpassung, die durch ein unstetes Wohnverhalten des Kunden verursacht werden. Es gibt Personen, die gelegentlich über Monate auf Dienstreise gehen oder auch zeitweise bei einer neuen Partnerin / einem Partner leben, dann aber wieder in ihre Wohnung zurückziehen. Ihr Verbrauchsverhalten ändert sich also sehr stark. Der Abschlag muss daher nicht mit ihrer aktuellen Situation zusammenpassen. Dafür kann freilich der Stromversorger nichts.

Was können Sie bei einem offenkundig zu hohen Abschlag unternehmen?

Zunächst einmal müssen Sie ermitteln, ob Ihr Abschlag wirklich zu hoch ist. Manchmal fühlt sich das so an, doch Sie verbrauchen vielleicht wirklich so viel oder sogar mehr, als Sie aktuell per Abschlag bezahlen. Um das zu ermitteln, lesen Sie Ihren Zählerstand über zwei oder drei Monate ab, ermitteln Sie den genauen Preis Ihrer kWh (laut Rechnung Ihres Versorgers) und berechnen Sie daraus Ihren tatsächlichen Verbrauch in Euro.

Wenn Sie wirklich zu viel Abschlag zahlen, können Sie diesen punktgenau auf Ihren tatsächlichen Stromverbrauch absenken lassen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der § 13 Abs. 1 StromGVV: Ihr Energieversorger muss glaubhafte Angaben seiner Kunden zum Stromabschlag unter anderem bei Fehlschätzungen zum Abschlag, aber auch bei zu erwartenden Änderungen berücksichtigen.

Einen zu hohen Abschlag können Sie durch Ihre eigene Ermittlung – Ablesung des Zählerstandes mit Foto und Zeitstempel – belegen. Eine erwartbare Reduzierung ist durch Ihr künftiges Fernbleiben wegen Ihrer Aufenthalte auf Dienstreisen oder in einer anderen Wohnung, aber auch durch den Auszug eines Partners oder Kindes plausibel.

Selbst wenn Sie Ihr Verbrauchsverhalten durch technische Maßnahmen ändern, weil Sie beispielsweise ein stromfressendes Elektrogerät (Heizstrahler, Gefriertruhe) nicht mehr nutzen und neuerdings komplett auf LED-Leuchten umstellen, können Sie den gesunkenen Verbrauch durch Ablesen Ihres Zählerstandes messen und dies Ihrem Versorger melden.

Was tun, wenn Ihr Versorger eine Senkung des Stromabschlages verweigert?

In diesem Fall steht Ihnen der Weg zur Schlichtungsstelle Energie e.V. offen. Ihr eigener Energieversorger wird Sie wahrscheinlich darauf hinweisen. Sie können sich auch an eine Verbraucherzentrale wenden oder gar einen Rechtsanwalt einschalten, doch Letzteres wird kaum nötig sein.

Die meisten Unternehmen zeigen sich in dieser Frage sehr kompromissbereit, wollen aber nachvollziehbare Zahlen sehen.

Stromnachzahlung bei zu niedrigem Abschlag vermeiden

Es gibt natürlich auch den Fall, dass Sie zu wenig Abschlag zahlen. Das wäre dann gegeben, wenn Sie nach längerer Abwesenheit wieder dauerhaft Ihre Wohnung beziehen. Vernünftigerweise ermitteln Sie auch in diesem Fall Ihren neuen Verbrauch vs. Abschlag und bitten Sie Ihren Anbieter um eine etwas höhere Abschlagszahlung. Sie vermeiden damit eine hohe Nachzahlung.

Alternativ können Sie das Geld natürlich auch ansparen. Doch informieren Sie sich mit genau der gleichen Methode – Zähler ablesen, Verbrauch in Euro ausrechnen – über Ihre wahren Kosten.

Titelbild © gopixa – Panthermedia.net

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