Bonusregeln und -fristen bei Tarifen für Strom und Gas

Viele Anbieter von Strom- und Gasverträgen gewähren ihren Kunden Boni für den Vertragsabschluss. Diese sind für die Verbraucher eine probate Variante, um ihre Energiekosten zu senken. Die Auszahlung dieser Boni ist allerdings an bestimmte Regeln gebunden, welche Sie als Kunde einhalten müssen.

Warum gibt es die Boni?

In Deutschland haben Sie als Strom- und Gaskunde die Wahl zwischen einer dreistelligen Zahl an Anbietern, von denen jeder einzelne meistens mehrere Tarife offeriert. Das führt zu einer Gesamtzahl von einigen Tausend Strom- und Gastarifen. Dieser sehr starke Wettbewerb, der gewollt ist, hat zum Mittel der Boni geführt, mit dem Energieunternehmen neue Kunden anwerben.

Die angebotenen Boni reduzieren die Energiekosten, wenn Sie als Kunde die Regeln richtig verstehen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über diese Regeln, die sich aus den AGB, den Vertragsbedingungen und den Zahlungsmodalitäten ergeben.

Wie sind der Sofort- und der Neukundenbonus zu verstehen?

Die beiden Bonusvarianten unterscheiden sich wie folgt:

  • Ein Sofortbonus wird zwar nicht sofort, aber in der Regel innerhalb weniger Wochen nach dem Lieferbeginn an jeden neuen Kunden überwiesen. Als längste Frist gelten zwei Monate. Er kann auch auf Prozentbasis verrechnet werden und reduziert dann Ihren Stromabschlag oder den Arbeitspreis.
  • Den Neukundenbonus (auch als Wechselbonus bekannt) zahlen die Versorger meistens erst aus, wenn Sie schon ein Jahr Kunde waren. Mit Ihrer ersten Jahresrechnung erhalten Sie diese Gutschrift, aber nur dann, wenn Sie das erste Vertragsjahr durchgehalten haben. Es gibt einige wenige Energieunternehmen, die diesen Bonus an Ihren Energieverbrauch koppeln. Dieser muss einen bestimmten Umfang erreichen. Wenn Sie diesen unterschreiten, erhalten Sie den Bonus nicht.

Einfach Anbieter wechseln und Bonus kassieren?

Das empfehlen sogar Verbraucherschützer, doch Vorsicht: Manchmal geraten Sie an eine andere Marke desselben Versorgers. In diesem Fall sind Sie für diesen kein Neukunde. Die Energieunternehmen definieren Neukunden als diejenigen Verbraucher, die sie im letzten halben Jahr nicht beliefert haben. Sie müssen also beim Anbieterwechsel erforschen, ob Sie sich wirklich bei einem anderen Energieversorger als Neukunde bewerben.

Natürlich dürfen Sie dort auch nachfragen. Sollten Sie schon Kunde sein – wenngleich unter einer anderen Marke –, wird man Sie darüber informieren. Gängige Stromrechner allerdings unterscheiden die einzelnen Unternehmen durchaus und weisen sie auch aus. Sie können also davon ausgehen, dass Sie hierüber wirklich einen neuen Anbieter finden.

Bonus trotz Kündigung?

Das funktioniert durchaus. Sie müssen sich beim Wechsel Ihres Stromanbieters natürlich an die festgelegte Kündigungsfrist laut Vertrag halten. Beim Grundversorger sind das immer zwei Wochen, bei alternativen Anbietern sehr oft (nahezu durchgängig) drei Monate. Wenn Sie den Versorger pünktlich verlassen möchten, müssen Sie lediglich pünktlich kündigen.

Das heißt: Sie können auch eher kündigen. Sollte der Versorger einen Neukundenbonus nach einem Jahr Lieferung versprechen, können Sie ruhig einen Tag nach Ihrem Lieferbeginn den Vertrag auf das Jahr genau einen Tag nach der einjährigen Lieferung kündigen. Der Bonus steht Ihnen dann zu.

Bei einem Sofortbonus müssen Sie nachschauen, an welche Lieferfrist dieser gebunden ist – wenn überhaupt. Natürlich kennen die Versorger diesen Trick und schließen ihn manchmal per Klausel aus. Diese heißt dann: „Der Neukundenbonus wird bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr nicht ausgezahlt.“

Das ist zwar grundsätzlich erlaubt, doch in so einem Fall sollten Sie sich nach einem anderen Anbieter umsehen. Früher haben die Unternehmen oft mit diesen Klauseln operiert, heute (2020) sind sie selten geworden. Es gibt sie aber immer noch.

Tarifwahl, Vertragslaufzeit und Bonus

Der Tarif, die Vertragslaufzeit und der Bonus hängen zusammen. Ein Neukundenbonus ist wie beschrieben an eine mindestens einjährige Vertragslaufzeit gebunden. Es gibt natürlich auch längere Vertragslaufzeiten und hierzu wiederum Preisgarantien. Diese sind besonders bedenkenswert. Wenn der Strompreis steigt, profitieren die Kunden von der Preisgarantie.

Doch er kann auch einmal fallen. In diesem Fall hätten die Kunden das Nachsehen – sie müssten über die Vertragslaufzeit den vereinbarten Preis zahlen. Wer nun den Vertrag durchhält – und sei es nur ein Jahr –, um den Bonus zu erhalten, sich dabei aber an eine Preisgarantie bindet, müsste im Fall stark sinkender Strompreise ausrechnen, was ihm mehr bringt: der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, der schon den gefallenen Strompreis in seine Tarife inkludiert, oder der Bonus.

Bonus und Anbieterhopping

Wir haben es vorn schon erwähnt: Sie können durchaus sogar im Jahrestakt den Anbieter wechseln und dabei immer wieder einen Neukunden- oder Sofortbonus kassieren. Wahrscheinlich finden Sie auch immer wieder einen noch günstigeren Tarif.

Es gibt Kunden, die sich so verhalten. Diese relativ kleine, aber sehr flexible Gruppe steht einer größeren Gruppe von Menschen gegenüber, die den Anbieterwechsel generell wegen unterschiedlichster Bedenken scheuen.

Nicht wenige Verbraucherschützer empfehlen den häufigen Anbieterwechsel inklusive Bonusmitnahme. Wenn Sie so flexibel sind, probieren Sie das ruhig aus. Der Wechsel wird dann allmählich zur Routine, das Einsparpotenzial ist enorm. Sie müssen nur darauf achten (siehe oben), dass sie wirklich zu einem anderen Energieunternehmen wechseln.

Tarifvergleich ohne Bonus

Manche Kunden wechseln gelegentlich (alle vier bis acht Jahre) den Anbieter, nehmen dann natürlich einen Neukunden- oder Sofortbonus mit, bleiben anschließend aber für längere Zeit bei diesem Anbieter. Sie sind einfach nicht so stark wechselwillig.

Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie die Tarife auch einmal ohne Bonus vergleichen, eine Variante, welche Strom- und Gasrechner optional anbieten. Sie sehen dann, welcher Tarif auch nach einem Jahr noch sehr günstig ist. Der Bonus lockt, doch er sollte nicht das einzige Argument für einen Anbieterwechsel sein.

Der langfristig laufende Tarif ist ebenso wichtig, wenn Sie nicht gerade das Anbieterhopping betreiben, außerdem sind die AGB, Preisgarantien, Vertragslaufzeiten und ökologische Aspekte sehr bedeutsam. Angesichts der Diskussion um unser Klima schauen immer mehr Stromkunden darauf, dass die Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.

Fazit: Umgang mit dem Bonus

Wenn Sie am Bonus interessiert sind wie die meisten von uns, gehen Sie beim Anbieterwechsel wie folgt vor:

  • Prüfen Sie die AGB des neuen Anbieters.
  • Vergleichen Sie Vertragslaufzeiten, Boni und Preisgarantien.
  • Überprüfen Sie, unter welchen Bedingungen Sie überhaupt einen Bonus erhalten.

Ein Neukundenbonus könnte auch nur für einen Pakettarif gezahlt werden. Solche Bedingungen sollten Sie gut verstehen. Vermeiden Sie in jedem Fall – Bonus hin oder her – Verträge mit Vorauszahlung.

Titelbild © bitpics – Panthermedia.net

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