Der Preis für Strom in Deutschland – wie setzt er sich zusammen?

Sie fragen sich, wie viel Geld von Ihren monatlichen Stromzahlungen an den Energieanbieter geht? Der Großteil findet Verwendung für Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Der Rest geht an den Energieanbieter. Mehr hierzu weiter unten!

Grundsätzlich sind für Sie zwei Positionen auf der Stromrechnung wichtig: Arbeitspreis und Grundpreis, wobei sich der Arbeitspreis in verschiedene Komponenten unterteilt. Die Höhe des Grundpreises variiert abhängig vom Anbieter stark. Hier sind Sie in der Lage, monatlich bis zu 20 Euro zu sparen. Ob das gut ist, entscheiden Sie selber, da der Grundpreis die Serviceleistungen des Anbieters festlegt. Das bedeutet, umso höher er ist, desto besser der Service.

Beim Arbeitspreis gibt es geringe Unterschiede. Diesen ist der Anbieter zum großen Teil nicht in der Lage, selber zu bestimmen.

Die Komponenten des Arbeitspreises

  • Strombeschaffung und Vertrieb
  • Vertrieb und Gewinnmarge
  • Regulierte Netzentgelte
  • Steuern, Abgaben und Umlagen

Strombeschaffung und Vertrieb

Ein geringer Teil des Arbeitspreises (2016 nahezu 22 Prozent) geht an den Energieanbieter. Ein Grund hierfür ist, Energieanbieter, die Strom nicht selber erzeugen, kaufen ihn an der Strombörse EEX und verkaufen ihn mit Gewinn (ein paar Cent für die Kilowattstunde Strom) an die Verbraucher. Abzüglich des Preises, den sie für den Strom an der Börse bezahlen, bleiben ihnen in der Regel weniger als zehn Prozent vom Arbeitspreis als Gewinn.

Regulierte Netzentgelte

Wie der Name andeutet, handelt es sich bei Netzentgelte um Kosten, die Sie für die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlen. Das bedeutet, hier bezahlen Sie eine Gebühr für die Nutzung eines Stromnetzes, die Messung, Abrechnung und Messstellenbetrieb einschließt. Diese Gebühr reguliert der Staat, da es sich bei Stromnetzen ebenso wie bei Gasnetzen um natürliche Monopole handelt.

Der Stromanbieter zieht diese Gebühr von Ihnen ein und zahlt sie an den Netzbetreiber. Rund ein Viertel des Arbeitspreises entfielen 2016 an die Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Mehr als 50 Prozent des Arbeitspreises gingen 2016 an den Staat für Umlagen, Abgaben und Steuern. Hiervon beanspruchte die Energieumlage zur Finanzierung der Energiewende (EEG-Umlage) nahezu die Hälfte (2016). Die Mehrwertsteuer 16 Prozent. Des Weiteren fielen für Konzessionsabgaben 5,8 Prozent des Arbeitspreises an.

Die Konzessionsabgabe fällt für die Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen Ihrer Gemeinde zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen an. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage), welche die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen fördert, beanspruchte 2016 1,5 Prozent des Arbeitspreises. Die § 19 StromNEV-Umlage 1,3 Prozent. Die Offshore-Haftungsumlage 0,1 Prozent. Einen ebenso geringen Teil des Arbeitspreises wie die Offshore-Haftungsumlage beansprucht heutzutage die Umlage für abschaltbare Lasten, die es 2016 nicht gab.

Stromintensive Unternehmen als Endverbraucher haben die Möglichkeit, von ihrem Netzbetreiber niedrige Netzentgelte zu bekommen. Kritisieren lässt sich Folgendes: Die hierdurch entgangenen Erlöse bezahlen Sie durch die sogenannte § 19 StromNEV-Umlage, die diese auf die Endverbraucher umlegt. Ähnliches gilt für die Offshore-Umlage. Mit dieser entschädigen Sie als Endverbraucher Betreiber von Offshore-Windparks. Der Grund ist, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass diese Windparks Schaden durch lang anhaltende Netzunterbrechungen nehmen.

Was ist die EEG-Umlage?

Für die Energiewende bedarf es grundsätzlich einer geringeren Umweltbelastung. Der Staat finanziert mit der EEG-Umlage den Ausbau erneuerbarer Energien oder Ökostromkapazitäten.

Die EEG-Umlage müssen alle Verbraucher bezahlen. Betreiber von Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen und ihren Strom über einen Übergangsnetzbetreiber an der Strombörse verkaufen, bekommen eine Vergütung.

Titelbild © Ai825 – Panthermedia.net

Schreibe einen Kommentar